Entsorgung mit Kompetenz
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Wir über uns

Wir wollen Ihr Partner für ökologisch korrekte Entsorgung oder Wiederverwertung von Entsorgungsgütern sein.

Mit einer starken Fahrzeugflotte und einer Auswahl aus den für Sie richtigen Containermulden in verschiedenen Größen, sind wir in der Lage eine kundengerechte, umfassende und kostengünstige Dienstleistung anzubieten. 

 

In unseren Preisen ist die komplette Leistung enthalten, das Stellen der Mulden, die Containermiete, der An- und Abtransport und die Entsorgungskosten.

Mit unseren Festpreisen können Sie kalkulieren! Es gibt keine bösen Überraschungen, wenn die Rechnung kommt!

 

 

Bestellung / Auftragsabwicklung / Bedingungen

Wir benötigen bei Ihrer Bestellung in der Regel 24 Stunden Vorlaufzeit um auch zeitsicher zu disponieren. Oftmals gelingt es uns aber auch, unserem Kunden kurzfristigere Möglichkeiten anzudienen, wenn die Umstände am Bau mal wieder nicht der Planung entsprechen!

Zeitliche Abwicklung der Aufträge:

Abweichungen von bis zu drei Stunden vom zugesagten Zeitpunkt der Bereitstellung bzw. der Abholung sind zwar selten, aber bei Eintreffen als unwesentlich anzusehen und begründen für den Auftraggeber keinerlei Ansprüche gegen den Unternehmer, wenn dieser auf Grund äusserer Umstände diese Zeiten nicht zu vertreten hat. (Stau, technische Pannen, Unfall ets.)
Aber ganz sicher werden wir im Rahmen unserer betrieblichen Möglichkeiten die Bereitstellung und Abholung des Containers so termingerecht wie möglich durchführen.

Zufahrten und Aufstellplatz:

Dem Auftraggeber obliegt es, einen geeigneten Aufstellplatz für den Container bereitzustellen. Er hat auch für die notwendigen Zufahrtswege zum Aufstellplatz zu sorgen.
Zufahrt und Aufstellplatz müssen zum Befahren mit dem für die Auftragserfüllung erforderlichen LKW geeignet sein. Nicht befestigte Zufahrtwege und Aufstellplätze sind nur dann geeignet, wenn der Untergrund in anderer geeigneter Weise für das Befahren mit dem erforderlichen LKW vorbereitet ist.
Für Schäden am Zufahrsweg und am Aufstellplatz besteht keine Haftung des Unternehmens, es sei denn bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Der Faher ist für Schäden am Fahrzeug und Container verantwortlich und kann daher in Eigenverantwortung die Zufahrt ablehnen.

Sicherung des Containers:

Wir bringen nur Container in den Umlauf, die der aktuellen Unfallverhütungsverordnung entsprechen.
Für die erforderliche Sicherung des Containers, etwa durch Beleuchtung oder Absperrung, ist ausschliesslich der Auftraggeber verantwortlich.
Für die Benutzung öffentlicher Verkehrskehrsflächen erforderlichen behördlichen Erlaubnisse, Genehmigungen etc. hat sich der Auftraggeber zusorgen es sei denn, der Unternehmer hat diese Verfplichtung entgeltlich übernommen.

Beladung des Containers:

Der Container darf nur bis zur Höhe des Randes und nur im Rahmen des zulässigen Höchstgewichtes beladen werden.
In den Container dürfen nur die bei Auftragserteilten genannten Abfallarten eingefüllt werden.
Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Unternehmers dürfen gefährliche bzw. "besonders überwachungsbedürftige Abfälle" in den Container eingefüllt werden. 

Schadenersatz:

Für Schäden am Container, die in der Zeit von der Bereitstellung bis zur Abholung entstehen haftet der Auftraggeber. Gleiches gilt für das Abhandenkommen des Containers in diesem Zeitraum.
Für Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten bei der Zustellung oder Abholung des Containers entstehen, haftet der Unternehmer soweit ihm oder seinem Personal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung entfällt, wenn der Schaden nicht unverzüglich nach Kenntnis durch den Auftraggeber bei uns angezeigt wird.

 

 

 



 

 

 

 

 

 


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